Rechtsanwaltskanzlei Briest
BERLIN - WAREN (MÜRITZ)
KOMPETENZ FÜR DEN MITTELSTAND

Anwalt für Gesellschaftsrecht in Berlin

Das Handels- und Gesellschaftsrecht sind Rechtsbereiche der täglichen Konfrontation, nicht nur als Gesellschafter. In unserer Kanzlei am Standort in Berlin begleiten wir Unternehmen verschiedenster Rechtsformen von der Entstehung bis hin zur Liquidation. Wir sind dabei der Meinung, dass bereits die Auswahl der geeignetsten Rechtsform des Unternehmens eine entscheidende Rolle für ein in Zukunft erfolgreiches Unternehmen spielt.

Gesellschaftsrecht – was wir tun

Gegenstand der gesellschaftsrechtlichen Beratung in unserer Kanzlei sind dabei speziell Fragen im Zusammenhang mit der ausgewählten Gesellschaftsform (Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG, UG oder Personengesellschaften wie der GbR, OHG, KG), dem Geschäftsbetrieb aber auch zu Problemstellungen im Verhältnis der Gesellschafter untereinander und zur Geschäftsführung. Auch bei Fragen hinsichtlich finanzieller und kaufmännischer Themen sind wir ein kompetenter Ansprechpartner. Dieser allumfassende Beratungsansatz findet sich auch in der Ausarbeitung, Anpassung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen wieder, die Grundlage des Agierens der Gesellschaften sind. Regelmäßig richtet sich die Beratung aber auch an die Gesellschafter selbst, etwa bei der Erstellung und Umsetzung von Strategien bei der Neustrukturierung von Gesellschaften, die Durchführung von M&A Verfahren im Zuge des geplanten Verkaufs von Geschäftsanteilen, Fragen der Vermögenssicherung und Haftungsfragen.

Für Gesellschafter:

Wir beraten Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, also Anteilsinhaber bezüglich der ihnen obliegenden Pflichten aber auch der ihnen zustehenden Rechte sowie hinsichtlich der vertraglichen Gestaltung von Stimmrechten, Verteilung von Gewinnen, etc. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Gesellschafter bei Gesellschafterstreitigkeiten sowie bei sämtlichen anderen Fragen, die Gesellschafter im Zusammenhang mit der Gesellschafterstellung haben. Im Einzelnen können diese Fragen etwa im Zusammenhang mit folgenden Themen stehen.

Grundlage jeder Gesellschaft ist der Gesellschaftsvertrag, der die rechtliche Struktur vorgibt. Die darin enthaltenen Regelungen entscheiden über die für die Gesellschaft existentiellen Fragen, wie die Befugnisse der jeweiligen Gesellschafter, der Gewinn- und Risikoverteilung, etc. Herr Rechtsanwalt Briest unterstützt Unternehmen u.a. bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Prüfung der Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit von Regelungen, Prüfung bereits bestehender Gesellschaftsverträge, der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Gesellschaftsvertrag (gerichtlich und außergerichtlich) gegenüber einzelner Gesellschafter oder der Gesellschaft selbst, der Erstellung von Nachträgen zum Gesellschaftsvertrag oder auch Änderungen im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolge oder Unternehmensübernahme.

Zwischen den Gesellschaftern kommt es von Zeit zu Zeit zu Streitigkeiten, die komplexer rechtlicher Natur sein können und von einfachen Meinungsverschiedenheiten bis hin zum Ausschluss eines Gesellschafters führen können. Die rechtliche Beratung durch einen Anwalt für Gesellschaftsrecht in solchen Fällen kann existentiellen Krisen für die Gesellschaft vorbeugen und den Konflikt kompetent und erfolgreich lösen.

Gesellschafter können aus der Gesellschaft freiwillig oder durch einen Ausschluss der Mitgesellschafter ausscheiden, wobei mit dem Ausscheiden des Gesellschafters diverse rechtliche Fragen ergeben, etwa hinsichtlich einer zu bezahlenden Abfindung, steuerlichen Aspekten oder auch Haftungsfragen. Rechtsanwalt Hans- Jörg Briest als Anwalt für Gesellschaftsrecht berät in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern vor allem bei strategischen Fragen im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Gesellschafters, insbesondere bei steuerlichen Themen, Strukturierungsproblemen der Gesellschaft, Anteilsfragen und Haftungsvermeidungsstrategien.

Bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einem Unternehmen steht häufig die Frage nach einer Abfindungszahlung an den Gesellschafter im Raum und damit zusammenhängend die Frage der Höhe und der Wirksamkeit der zugrundeliegenden Abfindungsklausel. Rechtsanwalt Hans-Jörg Briest berät Gesellschafter und Gesellschaften in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zu diesen Fragen. Die Beratung eines Anwalts für Gesellschaftsrecht umfasst dabei u.a. die Bewertung des Unternehmens, die Bewertung eines möglichen Abfindungsanspruches, die Prüfung der Wirksamkeit von Abfindungsregelungen im Gesellschaftsvertrag, die Erstellung von Abfindungsvereinbarungen, Erstellung von Abfindungsstrategien, Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen, Vertretung von Gesellschaftern oder Gesellschaften im gerichtlichen Verfahren, etc.

Für Gesellschafter gilt ein Wettbewerbsverbot, wobei es dem Gesellschafter nicht erlaubt ist, der gleichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen, wie die Gesellschaft selbst, da dies den Treuepflichten des Gesellschafters entgegenstehen würde. Dies ergibt sich zum einen gesetzlich aus der Pflicht des Gesellschafters, die Interessen der Gesellschaft zu wahren und zum anderen kann sich das Wettbewerbsverbot aus vertraglichen Regelungen aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben. Herr Rechtsanwalt Hans-Jörg Briest prüft mit seinem Team u.a. solche vertraglichen Klauseln, deren Wirksamkeit sowie deren Reichweite, unterstützt Unternehmen bei der Erstellung derartiger Klauseln im Gesellschaftsvertrag, berät und unterstützt Gesellschafter und Unternehmen bei der Durchsetzung bzw. der Abwehr eines Anspruchs aus einem Wettbewerbsverbot strategisch und auch im gerichtlichen Verfahren.

Gesellschafter haben je nach Gesellschaftsform unterschiedlich starke Informationsrechte hinsichtlich der ihnen offenzulegenden Informationen über die Gesellschaft. Die Durchsetzung solcher Informationsrechte sind grundlegend für die Ausübung der jeweiligen Gesellschafterstellung im Unternehmen. Herr Rechtsanwalt Hans-Jörg Briest berät Gesellschafter bei der Prüfung von Informationsrechten oder aber auch Verweigerungsrechten der Gesellschaft und begleitet diese außergerichtlich und / oder gerichtlich bei der Durchsetzung oder Abwehr.
 

Für Geschäftsführer:

Wir beraten ebenfalls Geschäftsführer von Gesellschaften in sämtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit aufkommen. Insbesondere die Entwicklung von Strategien bei Haftungsfragen bedarf aus unserer Sicht der richtigen rechtlichen Begleitung und Beratung. Im Einzelnen können diese Fragen etwa im Zusammenhang mit folgenden Themen stehen:

Geschäftsführerverträge regeln die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers, wobei sich die inhaltliche Gestaltung nach der jeweiligen Gesellschaftsform, der Größe, Branche und Struktur des Unternehmens, etc. richtet. Bei der Erstellung, Optimierung oder Prüfung derartiger Verträge bedarf es oft der anwaltlichen Unterstützung, die Herr Rechtsanwalt Hans-Jörg Briest als Anwalt für Gesellschaftsrecht bei sämtlichen damit im Zusammenhang stehenden Fragen leisten kann. Oft greifen Geschäftsführer und Unternehmen auch bei der Begleitung bei den Vertragsverhandlungen dieser Verträge auf anwaltliche Beratung zurück.

Das Ausscheiden des Geschäftsführers aus der Gesellschaft geschieht durch die formale Abberufung durch die Gesellschafter oder durch Kündigung des Geschäftsführers selbst. Auch hier gilt es, sowohl die vertraglich als auch gesetzlich geltenden Regeln einzuhalten, wobei die Beendigung eines solchen Geschäftsführervertrages idealerweise mit der Unterstützung eines Rechtsanwalts für Gesellschaftsrechts erfolgt. Wir beraten Unternehmen und Geschäftsführer u.a. strategisch vor, während und nach der Beendigung des Geschäftsführervertrages insbesondere zu Haftungsvermeidungsstrategien, Beschlüssen und Gesellschafterversammlungen, vertreten Geschäftsführer und / oder Unternehmen in außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung.

Mit der Bestellung eines Geschäftsführers beginnt das Haftungsrisiko, dem während des laufenden Geschäftsbetriebs der Gesellschaft umfassende gesetzliche und vertragliche Pflichten obliegen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zur Haftung des Geschäftsführers führen, wobei die Gesellschaft hier einen Anspruch gegen den Geschäftsführer auf Schadensersatz für den entstandenen Schaden innehaben kann. Ob ein solcher Anspruch besteht und dieser durchzusetzen ist, bedarf häufig der Überprüfung durch einen Anwalt für Gesellschaftsrecht. Wir beraten Gesellschaften u.a. bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung solcher Ansprüche gegen Geschäftsführer aber auch die Geschäftsführer bei der Abwehr von Haftungsansprüchen, die gegen diese geltend gemacht werden, insbesondere in Fällen der Insolvenz.
 

Für den Vorstand, Aktionäre, Aufsichtsräte:

Wir beraten Vorstände, Aktionäre oder Mitglieder des Aufsichtsrats hinsichtlich sämtlicher mit der Ausübung dieser Tätigkeit im Zusammenhang stehender Fragen. Im Einzelnen können diese Fragen etwa im Zusammenhang mit folgenden Themen stehen:

Der Vorstand vertritt, repräsentiert und leitet die Aktiengesellschaft. Für die Mitglieder des Vorstandes gilt es vertraglich die wichtigsten Aspekte wie Vergütung, Haftung und Kündigung festzuhalten. Als Anwalt für Gesellschaftsrecht berät Rechtsanwalt Hans-Jörg Briest in Zusammenarbeit mit einem Team aus Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern Aktiengesellschaften und Vorstandsmitglieder u.a. bei der Erstellung von Vorstandsverträgen, bei Verhandlungen über die Änderung von Vorstandsverträgen, bei der Beendigung von Vorstandsverträgen, bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus der Vorstandshaftung, etc.

Das Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds aus einer Aktiengesellschaft entweder durch Abberufung, Amtsniederlegung oder Kündigung bedarf der Berücksichtigung der gesetzlichen und vorstandsvertraglichen Regelungen. Als Anwalt für Gesellschaftsrecht berät Herr Rechtsanwalt Hans-Jörg Briest in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern die AG und / oder den Vorstand u.a. bereits vor dem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds strategisch, entwickelt Haftungsvermeidungsstrategien, berät bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Haftungsansprüchen und vertritt die AG oder den Vorstand bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Die Hauptversammlung setzt sich aus den Aktionären der Aktiengesellschaft zusammen und ist neben dem Vorstand und dem Aufsichtsrat eines der Organe der Aktiengesellschaft. Wir unterstützen und beraten die Hauptversammlung bei der Vorbereitung von Hauptversammlungen, der Durchführung von Hauptversammlung. Darüber hinaus beraten wir Vorstände, Aufsichtsräte und Aktionäre individuell hinsichtlich der ihnen obliegenden Pflichten und auch ihrer Rechte in der Hauptversammlung. Aktionäre vertreten wir zudem bei der Anfechtung von Beschlüssen.

Der Aufsichtsrat ist als Teil der Organe der Aktiengesellschaft für die Überwachung des Vorstands zuständig, die durch regelmäßige Sitzungen erfolgt. Herr Rechtsanwalt Hans- Jörg Briest berät als Anwalt für Gesellschaftsrecht in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern den Aufsichtsrat rechtlich und strategisch zu sämtlichen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Aufsichtsrats stehenden Fragen, insbesondere u.a. bei Fragen zur Bestellung / des Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds, bei Fragen zu Interessenkollisionen, Haftungsvermeidungsfragen sowie der Abwehr bzw. Durchsetzung entsprechender Ansprüche, der Vergütungsansprüche von Aufsichtsratsmitgliedern etc.

Aktionäre sind Inhaber der Aktien einer Aktiengesellschaft und gibt der Gesellschaft somit das erforderliche Kapital. Damit im Zusammenhang stehende Rechte und Pflichten werfen diverse rechtliche und strategische Fragen und Probleme auf, die Herr Rechtsanwalt Hans-Jörg Briest als Anwalt für Gesellschaftsrecht u.a. in folgenden Bereichen beratend löst: Durchsetzung von Informations- und Auskunftsrechten gegenüber der Aktiengesellschaft, Vorbereitung und Prüfung von Beschlüssen der Hauptversammlung, Durchführung bzw. Abwehr von Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen der Hauptversammlung, Beratung im Zusammenhang mit der Ausübung von Minderheitsrechten, Squeeze-out-Sachverhalten, etc.
 

Für Gründer:

Wir beraten Gründer in der Anfangsphase der Gesellschaftsgründung ganzheitlich, insbesondere bei der Wahl der Rechtsform der entstehenden Gesellschaft aber auch bei der Erstellung der Gründungsverträge, etc.

Vor allem Start-up-Unternehmen profitieren von unserer ganzheitlichen Beratung durch einen Anwalt für Gesellschaftsrecht in der Gründungsphase. Wir beraten Sie hinsichtlich sämtlicher auftretender Fragen zur Haftung der Gesellschaft, ihrer Gesellschafter, aber auch der für sie tätig werdenden Organe (Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte). Gerade im Bereich möglicher oder bereits eingetretener Haftungsrisiken können wir Sie kompetent beraten und erstellen mit Ihnen als zu betreuendes Unternehmen, Strategien zur Haftungsvermeidung bzw. Minimierung möglicher Schäden.
 

Die richtige Schwerpunktsetzung:

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratung im Gesellschaftsrecht liegt in dem Themenkomplex der Restrukturierung und Sanierung, zu dem auch die Vorbereitung und Begleitung der verschiedenen Varianten von Insolvenzen zählen, etwa bei Fragen der Insolvenz in Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren oder auch der fakultativen Zusammensetzung von Gläubigerausschüssen, um nur Einiges zu nennen. Profitieren Sie von unserem Verbund aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen fallbezogenen Experten aus der jeweiligen Industrie.

Durch den Zugriff auf potentielle Investoren sind wir in der Lage, gemeinsam mit dem Mandanten erarbeitete Konzepte auch umzusetzen, was aus der Erfahrung der vielen Jahre in der Beratung auf diesem Gebiet sehr oft nur durch die Gewinnung und sinnvolle Bereitstellung von Kapital machbar ist. Auf Bitte der betroffenen Gesellschaften übernimmt Rechtsanwalt Briest regelmäßig auch die Geschäftsführung, wobei unsere Kanzlei darüber hinaus auf ein über Jahre erfolgreich etabliertes Netzwerk zu Personen zurückgreifen kann, die sowohl als Interims-Manager aber auch über lange Zeiträume die Geschäftsführung mittelständischer Unternehmen übernehmen. Über die vorhandenen Kontakte zu Partnern im Ausland können zudem neue Märkte erschlossen werden, u.a. durch den Aufbau von Tochtergesellschaften an Standorten der Hauptkunden (China, U.S.A., Indien, Saudi-Arabien, etc.). 

Meinungen

UNSERER ZUFRIEDENEN MANDANTEN IM GESELLSCHAFTSRECHT

Handelsrecht - was wir tun :

Das Handelsrecht gilt als Privatrecht der Kaufleute, regelt die Rechtsbeziehungen dieser untereinander und ist im Wesentlichen im Handelsgesetzbuch festgehalten. Die dort festgehaltenen Regelungen betreffen die Rechtsbeziehungen einer Gesellschaft zu Dritten, etwa zu anderen Unternehmen und Kaufleuten.

Unsere Kanzlei berät hier mit Herrn Rechtsanwalt Hans-Jörg Briest als Anwalt für Handelsrecht in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern im Wesentlichen in den folgenden Bereichen

– Allgemeine Geschäftsbedingungen / Allgemeine Einkaufsbedingungen
– kaufmännischen Bestätigungsschreiben (mit den damit einhergehenden Konsequenzen)
– zu Fragestellungen im Zusammenhang mit der Erteilung und dem Entzug von Prokura und Vollmachten
– spezielle Fragen im Zusammenhang mit der Eigenschaft eines Voll-Kaufmanns
– etwa der damit einhergehenden Rügeobliegenheit nach dem Erhalt von Waren
– Fragen im Zusammenhang mit Fracht- und Speditionsgeschäften
– Lagergeschäften, etc.

Sehr häufig richtet sich die Beratung auch an Unternehmen, mit Problemstellungen im internationalen Handelsrecht im grenzüberschreitenden Handelsverkehr.

Weiterhin umfasst das Handelsrecht auch das Recht der Handelsvertreter.

Hier kommen oft Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Handelsvertreterverträgen und den damit einhergehenden Problemstellungen auf, wie beispielsweise den Themen der Geltendmachung von Provisionen und Ausgleichen gemäß den §§ 87 ff. HGB. Häufig entstehen auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung von Handelsvertreterverträgen und der korrekten Bezifferung nachlaufender Ansprüche des Handelsvertreters bzw. deren Abwehr.

Ob und in welcher Höhe solche nachlaufenden Ansprüche dem Handelsvertreter im konkreten Fall zustehen, bedarf regelmäßig einer anwaltlichen Überprüfung, die von uns individuell und in Abhängigkeit der Stellung des Mandanten geleistet wird.

Meinungen

UNSERER ZUFRIEDENEN MANDANTEN IM HANDELSRECHT

Warum wir?

Als Wirtschaftskanzlei betreuen wir mittelständische Unternehmen, Selbstständige aber selbstverständlich auch Privatpersonen seit nahezu 30 Jahren. Im Verbund mit unseren Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern sind wir in ganz Deutschland für Sie tätig.

Sie benötigen unsere Unterstützung? Herr Rechtsanwalt Hans-Jörg Briest steht Ihnen als Anwalt im Gesellschaftsrecht und Handelsrecht mit seinem Team gerne für Fragen bereit.

Wir beantworten zudem konkrete Fragen im Zusammenhang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen mit der modernen Wirtschaftswelt. Informieren Sie sich hier: wirtschaftsrecht berlin

Wir beantworten weiterhin konkrete Fragen im Zusammenhang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen mit Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht. Informieren Sie sich hier: arbeitsrecht berlin

Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Unser Team am Standort Berlin berät Sie gern.

Industry Consulting

Anwalt Arbeitsrecht Berlin:

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Wir sind eine u.a. auf das Arbeitsrecht ausgerichtete Kanzlei mit Sitz in Berlin. Uns zeichnen 30 Jahre Berufserfahrung und eine hohe Erfolgsquote aus. Wenn auch Sie, sei es als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber, Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen haben, zögern Sie nicht und nutzen Sie unser Kontaktformular, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Unsere Kanzlei am Standort Berlin ist immer eine gute Adresse, um sich kompetent und sachlich von unserem Team betreuen zu lassen.

Handels & Gesellschaftsrecht

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