Rechtsanwaltskanzlei Briest
BERLIN - WAREN (MÜRITZ)
KOMPETENZ FÜR DEN MITTELSTAND

Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin

Die berufliche Tätigkeit bestimmt das alltägliche Leben in seinen grundlegenden Strukturen und hat einen enormen Einfluss auf die Lebensqualität. Deshalb ist es so wichtig, sich im Arbeitsrecht immer auf dem Laufenden zu halten und genau über seine Rechte als Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitgeber, informiert zu sein. Es ist folglich von Bedeutung, bei etwaigen Unsicherheiten oder Problemen, aus denen sich Rechtsfragen unmittelbar ergeben, immer auf eine kompetente Rechtsberatung zurückzugreifen.

Für Arbeitgeber:

Die wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen erfordern die Entwicklung einer flexiblen Strategie, die sich fortlaufend den Änderungen der Wirtschaft und des Markts anpasst. Zu einer solchen Unternehmensstrategie gehört u.a. die Beratung bei der Reaktion auf Forderungen der Arbeitnehmer, etwa zu Gehaltserhöhungen, Erhöhung von Urlaubsansprüchen, etc. aber auch die Durchsetzung der Arbeitgeberrechte, u.a. bei Abmahnungen und Kündigungen, Verhandlungen mit dem Betriebsrat bis hin zu der Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen. Hierbei bedarf es der anwaltlichen Unterstützung, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Im Zuge von beabsichtigten Betriebsteil- oder Betriebsschließungen erstellen wir gemeinsam mit den Arbeitgebern Strategien und beraten bei der Umsetzung von Interessenausgleichen und Sozialplänen. Darüber hinaus beraten wir Unternehmen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen bis hin zur Vertretung in Gerichtsverfahren.

Dies ist nur eine kurze Aufzählung dessen, womit wir täglich im arbeitsrechtlichen Bereich zu tun haben und sicher agieren.

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Stagnierende Gehälter bauen oft Frust bei Arbeitnehmern auf, sodass diese sich häufig anstelle eines konfrontierenden Gesprächs mit der Geschäftsleitung um eine andere, besser bezahlte Stelle bemühen. Dem kann durch regelmäßige Gehaltsanpassungen oder Gehaltsbausteinen wie Betriebsrenten, Erstattungen für Kindergarten oder anderweitige Betreuung oder aber sozialversicherungsfreien Sachzuwendungen wie Gutscheinkarten für Fitnessstudio, Tankstelle oder Supermarkt entgegengewirkt werden.

Mitarbeitermotivation liegt nicht ausschließlich im monetären Bereich. Kommunikation, etwa in Form regelmäßiger Feedbackgespräche, führt dazu, dass sich Arbeitnehmer dem Unternehmen zugehörig fühlen. Die Stärkung von Teamgeist und Zusammenhalt spiegelt sich dann wiederum im Betriebsergebnis wider, weshalb Arbeitgeber versuchen sollten, die Kommunikation mit der Belegschaft offen und intensiv zu gestalten.

Bereits vorhandene Mitarbeiter können durch vom Arbeitgeber unterstützte Fort- und Weiterbildungen ihre Qualifikationen erhöhen, wovon Arbeitgeber unmittelbar profitieren. Hier ist der Abschluss rechtssicherer Vereinbarungen sinnvoll, die den Mitarbeiter für eine gewisse Zeit an das Unternehmen binden und die auch eine Rückzahlung der Fort- und Weiterbildungskosten vorsehen, sollte der Arbeitnehmer nicht im Unternehmen verbleiben.

Langeweile am Arbeitsplatz und wenig Motivation führt häufig dazu, dass sich Arbeitnehmer eine neue Herausforderung in Form eines anderen Arbeitsplatzes suchen. Es ist Sache der Geschäftsleitung, solche Probleme zu erkennen und Mitarbeiter zu fordern. Motivationsansätze können Arbeitgeber u.a. mittels Zielvereinbarungen und der Zahlung erfolgsorientierter Boni schaffen.

Eine zu hohe Arbeitsbelastung führt auf lange Dauer zu Burn-Out-Syndromen und hat fast nur negative Auswirkungen auf Arbeitnehmer. Dem wirkt eine gesunde Work-Life-Balance entgegen, die sich in der Einführung von alternativen Arbeitszeitmodellen widerspiegelt, etwa in dem Modell der 4-Tage-Woche. Die Einführung solcher alternativen Modelle kann zu effektiver Leistung und gezielten Erfolgen des Unternehmens beitragen.

Diese und andere Strategien zur Mitarbeiterbindung profitieren von der anwaltlichen Beratung und der rechtlichen Prüfung, die Herr Rechtsanwalt Hans-Jörg Briest mit seinem Team schnell und kompetent für Sie vornimmt.

Meinungen

UNSERE ZUFRIEDENEN ARBEITGEBER MANDANTEN

Für Arbeitgeber:

Der Arbeitnehmer ist nach den Grundsätzen der Rechtsprechung immer derjenige, der aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages entgeltliche Dienste für einen Dritten in persönlicher Abhängigkeit erbringt, sprich, ihm weisungsgebunden bezüglich der Arbeitszeit, des Arbeitsorts sowie des Arbeitsinhalts ist. Hier beginnen für den Arbeitnehmer meist auch schon die Rechtsfragen, es Arbeitnehmer häufig schwer haben, sich gegen den Arbeitgeber durchzusetzen, etwa bei Fragen zu bestehenden Arbeitsverträgen, der Entwicklung und Durchsetzung von Exitstrategien oder der Abwehr von Abmahnungen.

Vor allem aber bei der Abwehr von Kündigungen ist Eile geboten, da die Einleitung eines Kündigungsschutzprozesses nur innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Kündigung möglich ist.
 

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Innerbetriebliche Gründe für die Kündigung von Arbeitnehmern können vor allem Maßnahmen sein, die darauf gerichtet sind, den Personalbestand dauerhaft zu reduzieren, Arbeitsbereiche zusammenzulegen, einen Teil des Betriebes stillzulegen oder aber die Produktion ins Ausland zu verlagern.

Außerbetriebliche Gründe wiederum können darin liegen, dass das Unternehmen einen nicht unerheblichen Umsatzrückgang zu verzeichnen hat, weniger Aufträge erhält oder aber Mittel von Dritten wegfallen.

Auch das Verhalten des Arbeitnehmers kann (nach ggf. der Aussprache einer Abmahnung) eine Kündigung zur Folge haben, wobei die Gründe dafür vielfältig sein können, etwa bei Arbeitsverweigerung, Störung des Betriebsfriedens, Vortäuschen von Krankheit, Vermögensdelikten zu Lasten des Arbeitgebers, etc.

Auch Gründe die in der Person des Arbeitnehmers liegen, können unter Umständen eine Kündigung rechtfertigen, etwa bei Krankheit (wenn eine negative Gesundheitsprognose zu erwarten ist, betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigt sind und es keine anderen Möglichkeiten zur Beschäftigung des Arbeitnehmers gibt), Straftaten des Arbeitnehmers (die sich negativ auf den Betrieb auswirken) oder fehlende fachliche, persönliche oder körperliche Eignungen des Arbeitnehmers.

Ob einer der vorstehenden Gründe eine Kündigung rechtfertigt, bedarf der rechtlichen Prüfung, die Herr Rechtsanwalt Hans-Jörg Briest mit seinem Team schnell und kompetent für Sie bis hin zur Abwehr in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren abwickelt.
 

Meinungen

UNSERE ZUFRIEDENEN ARBEITNEHMER MANDANTEN

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Wir sind eine u.a. auf das Arbeitsrecht ausgerichtete Kanzlei mit Sitz in Berlin. Uns zeichnen 30 Jahre Berufserfahrung und eine hohe Erfolgsquote aus. Wenn auch Sie, sei es als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber, Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen haben, zögern Sie nicht und nutzen Sie unser Kontaktformular, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Unsere Kanzlei am Standort Berlin ist immer eine gute Adresse, um sich kompetent und sachlich von unserem Team betreuen zu lassen.

 

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