Rechtsanwaltskanzlei Briest
BERLIN - WAREN (MÜRITZ)
KOMPETENZ FÜR DEN MITTELSTAND

UMFASSENDE INDIVIDUELLE BERATUNG

Corona – Unternehmen in der Krise

Die Coronavirus– Pandemie und die Folgen für Unternehmen

Unternehmen leiden derzeit unter den Einschränkungen in Folge der Coronavirus-Pandemie: gerade jetzt ist schnelles Handeln geboten, um Ihr Unternehmen durch die Krise zu führen und Ihre Existenz zu sichern. Wir unterstützen Sie dabei mit unserem Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

Die Beratung kann ohne Besuche per Telefon und E-Mail erfolgen – auch wenn üblicherweise der persönliche Kontakt im Vordergrund steht.

Diese Mittel stehen Unternehmen und Selbstständigen jetzt zur Verfügung:

Der Bund und die Länder haben staatliche Hilfen in Form von steuerlichen Erleichterungen und Zuschüssen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise und der Abwendung von Insolvenzen bereitgestellt. Wir unterstützen Sie der Prüfung und Beantragung solcher staatlichen Zuwendungen.

Ab 01. März 2020 gelten angepasste Regelungen zur Beantragung und erleichterten Gewährung von Kurzarbeitergeld. Auch hier unterstützen wir Sie bei der Prüfung und Beantragung und insbesondere bei dem Abschluss von kollektiv- und individualrechtlichen Vereinbarungen mit den betroffenen Mitarbeitern. Wir begleiten Sie auch bei Verhandlungen mit den Vertretern der Belegschaft und den Tarifpartnern.

Falls sich abzeichnet, dass Sie Ihr Unternehmen trotz staatlicher Zuwendungen und den Regelungen des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) nicht durch die Krise führen können, stehen wir Ihnen mit unserem Team und unseren Sanierungsberatern für die Prüfung und Einleitung sowie die Umsetzung sanierungsrechtlicher Maßnahmen (etwa der Insolvenz in Eigenverwaltung oder dem sogenannten Schutzschirmverfahren) gern beratend zur Seite.
 

CORONA HILFE

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