29.9.22
Auflösung einer GmbH wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt nicht automatisch zu einer Verlustrealisierung
Vorliegend erwarb die Klägerin Anfang 2014 Geschäftsanteile in Höhe von 1,00 Euro an der gegenständlichen GmbH, wobei sie dieser zur Abwendung einer Insolvenz ein Darlehen in Höhe von 320.000,00 Euro gewährte. Zur Sicherheit wurde der Klägerin von der GmbH ein Ersatzteillager im Wert von 40.000,00 Euro und Fahrzeuge im Wert von 38.000,00 Euro übereignet.
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
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