Rechtsanwaltskanzlei Briest
BERLIN - WAREN (MÜRITZ)
KOMPETENZ FÜR DEN MITTELSTAND

Neues Urteil des EuGH zur Zeiterfassung

Mit dem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshof zur Zeiterfassung wurde die Arbeitswelt aufgerüttelt. Diskutiert wird seither vor allem über die praktischen Folgen, die die Umsetzung in Deutschland mit sich bringen wird.

Auslöser war, dass die spanische Gewerkschaft CCO gegen die Deutsche Bank in Spanien vor dem Nationalen Gerichtshof Spaniens geklagt hatte. Die Arbeitnehmervertreter der Gewerkschaft wollten die Deutsche Bank verpflichten, die geleisteten Stunden ihrer Arbeitnehmer vollständig zu erfassen, denn durch die Dokumentierung der gesamten Arbeitszeit würde die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeit sichergestellt und gleichzeitig die Zahl der Überstunden korrekt ermittelt werden.  Der Nationale Gerichtshof des Landes legte den Streit dem EuGH vor, welcher die Auffassung der Kläger bestätigte. Die Richter in Luxemburg urteilten im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie und der Grundrechtecharta der Europäischen Union (AZ: C-55/18): Die Arbeitszeit muss zum Schutz der Arbeitnehmer vollständig erfasst werden. Nur so könne „das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten“ sichergestellt werden, begründete der EuGH die Entscheidung.  Dabei soll den einzelnen Ländern die genaue Ausgestaltung überlassen bleiben. Es sei erlaubt, auf Besonderheiten eines Tätigkeitsbereichs und „Eigenheiten bestimmter Unternehmen“ einzugehen, beispielsweise die Größe eines Unternehmens, welche bei der Entscheidung für ein Erfassungssystem ausschlaggebend ist.

In Hinblick auf die praktische Umsetzung, stellen sich jedoch neben den Vorteilen für Arbeitnehmer in Bezug auf die tatsächliche Arbeitszeit, inklusive geleisteter Überstunden, vor allem problematische Fragen bezüglich der vollständigen Erfassung jeglicher Arbeitszeit –  denn in manchen Berufen scheint es gar nicht so einfach festzulegen, was als Arbeitszeit gilt. Der DGB schlägt für diese Problematik folgende Definition vor: „Alles, was ich mache, um das betriebliche Interesse meines Arbeitgebers zu befriedigen, ist Arbeit und als solche zu erfassen.“ Ebenso könnte die Zeiterfassung von flexiblen Arbeitszeiten, beispielsweise dem Konzept „Homeoffice“, für Arbeitnehmer zukünftig ein Problem darstellen. Der Bundesverband Deutsche Startups warnte: „Die Flexibilität, die Arbeitnehmer selbst einfordern, wird durch solche Vorgaben eingeschränkt.“