Rechtsanwaltskanzlei Briest
BERLIN - WAREN (MÜRITZ)
KOMPETENZ FÜR DEN MITTELSTAND

Insolvenzreform tritt in Kraft – Insolvenzantragspflicht gilt wieder

Mit dem 01.01.2021 trat die Reform im Insolvenzrecht in Kraft. Ziel dieser Reform ist es, angeschlagenen Firmen dahingehend Hilfestellungen zu geben, sich im Vorfeld eines außergerichtlichen Insolvenzverfahrens selbstständig und aus eigener Verantwortung zu retten.

Insolvenzantragspflicht

Von März bis September 2020 war die Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen ausgefallen. Die Frist wurde bis zum 31.12.2020 für überschuldete, aber nicht zahlungsunfähige Unternehmen verlängert. Mit dem 01.02.2021 gilt sie wieder für alle.

Bis Ende Januar 2021 besteht die Ausnahme, dass Geschäftsleiter trotz Insolvenz keinen Insolvenzantrag stellen müssen, wenn innerhalb des Zeitraumes vom 01.11.2020 bis 31.12.2020 ein Antrag auf staatliche November- und Dezemberhilfen gestellt wurde oder sie dazu berechtigt gewesen wären. Für die Insolvenz muss folglich die COVID-19-Pandemie ursächlich gewesen sein.

Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen

Erstmalig wird es den Unternehmen durch den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht, sich bei finanziellen Schwierigkeiten, ohne ein Insolvenzverfahren grundlegend sanieren zu können.

Um sich unter den Schutz des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens zu begeben, muss der Unternehmer die Notwendigkeit einer Restrukturierung schriftlich in einem gesonderten Restrukturierungsgericht anzeigen. Es ist zunächst Aufgabe des Unternehmens einen Restrukturierungsplan zu erstellen. Dieser muss alle erforderlichen Restrukturierungsmaßnahmen sowie Angaben zu den finanziellen notwendigen Mitteln enthalten. Die Gläubiger müssen diesem Plan mit einer Mehrheit von 75 % zustimmen.

Des Weiteren wirkt es sich positiv aus, als Unternehmen mit einem erfahrenen Sanierer zu arbeiten. Die Geschäftsführung behält weiterhin die Kontrolle und steuert die Restrukturierung eigenverantwortlich.

Die bislang erfolgreiche Zurückdrängung der Insolvenzen aufgrund dieser Maßnahmen wird durch die aktuellen niedrigen Zahlen der Insolvenzanmeldung bestätigt.

Für viele Unternehmen und Selbstständige sind die vorstehenden Regelungen jedoch oft missverständlich und schwer umsetzbar, weshalb es häufig einer anwaltlichen Beratung und Unterstützung, insbesondere zur Beantragung von staatlichen Hilfen und Unterstützungen bedarf.

Herr Rechtsanwalt Hans-Jörg Briest und sein Team am Standort Berlin berät Unternehmen und Selbstständige auch in Zeiten der Coronavirus-Pandemie. Die Beratung kann ohne persönliche Besuche per Telefon und E-Mail erfolgen, auch wenn üblicherweise großer Wert auf persönlichen Kontakt gelegt wird.  Zögern Sie nicht sich jetzt Hilfe zu suchen und Rechtsanwalt Hans-Jörg Briest zu allen Fragen rund um die Insolvenz in der Corona-Krise zu kontaktieren.